Österreichs Höchstrichter heben einige Beschränkungen zur Homo-Ehe auf. So muss gleichgeschlechtlichen Partnern künftig im Rahmen einer Zeremonie die Möglichkeit zum "Ja-Wort" eingeräumt werden. Auch müssen bei der Zeremonie Zeugen zugelassen werden. Darüber hinaus hat der Verfassungsgerichtshof erhebliche Zweifel, ob die Bestimmung, wonach die Zeremonie nur in der Bezirkshauptmannschaft vorgenommen werden darf, um den unterschiedlichen Charakter zur klassischen Ehe zu dokumentieren, überhaupt verfassungskonform ist.