Bei Pauschalgebühren „tickten“ die geprüften Behörden wie ein Uhrwerk. Sobald es jedoch in die Tiefe ging, waren die Unterschiede teils enorm. So kassierte eine Bezirksbehörde für Beilagen für eine Genehmigung rund 915 Euro, während es in einem anderen Bezirk für eine sehr ähnliche Leistung bloß 88 Euro waren. Mit ein Grund für derartige Differenzen sind die schwammigen Vorgaben des Bundes.  Ob man es dort wie in manchen steirischen Referaten hält und – so der Rechnungshof – die Gebühren und Abgaben „nachrangig“ betrachtet? Dabei ging es in Summe um vier Millionen Euro (sechs Bezirkshauptmannschaften; 2013).