Die Angelegenheit hatte sich mehr als eineinhalb Jahre hingezogen und ist jetzt doch ohne eigentliches Ergebnis zu Ende gegangen: Jene Klage, die die Projektwerber für das umstrittene Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm im Sommer 2013 gegen eine Guppe von Naturschutzaktivisten eingebracht hatten, mündete am Dienstag vor dem Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen in einen Vergleich: Die Aktivisten dürfen weiterhin die vom Kraftwerksbau betroffenen Grundstücke betreten, etwaige Bauarbeiten aber nicht behindern. Die Gerichtskosten werden von beiden Streitparteien gemeinsam getragen.