Die Gemeindeinitiative nach dem Stmk. Volksrechtegesetz, die von 127 Gemeinden getragen wurde, hat beim Stmk. Landtag im Wesentlichen zwei Änderungen der Gemeindeordnung begehrt:
a) dass gegen den Willen des Gemeinderates und der örtlichen Bevölkerung keine Fusion von oben verordnet werden kann – und
b) dass nach Fusionsverhandlungen der Gemeinderatsbeschluss der Bevölkerung zu einer Volksabstimmung vorgelegt wird. Das Ergebnis dieser Volksabstimmung sollte für Gemeinde und Land rechtsverbindlich sein.