Mit dem kommenden Jahresanfang werden im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld 46 Orte zu 16 Gemeinden zusammengelegt. Nach der Zusammenlegung bis zur Neuwahl und der Konstituierung eines Gemeinderats werden die Orte ab 1. Jänner von einem Regierungskommissär und einem Beirat regiert. Jede Gemeinde kann ein Beiratsmitglied nominieren und einen Kommissär vorschlagen. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch die Landesregierung.