Vier Kategorien von Tourismusgemeinden kennt das steirische Tourismusgesetz. Je nach Nächtigungen und Umsätzen werden die Gemeinden alle sieben Jahre von A bis D kategorisiert. Davon hängt die Höhe der Tourismusabgabe, die alle Firmen und Freiberufler zu zahlen haben, ab. Hartberg ist derzeit in der zweithöchsten Kategorie B.