Für Verkehrsteilnehmer sind sie ein optisches Hinder- und Ärgernis, für die Behörde eine Verwaltungsübertretung: die Werbetafeln, die von Veranstaltern auf Verkehrszeichen angebracht werden. „Dieses wilde Plakatieren ist natürlich nicht erlaubt“, stellt der Murauer Bezirkshauptmann Florian Waldner klar. „Wenn wir davon wissen, räumen wir diese Tafeln auch ab. Laut Straßenverkehrsordnung ist das Anbringen strafbar.“ Grundsätzlich sei jede Werbung auf oder neben der Straße bewilligungspflichtig, erklärt Waldner. „Und solche Bewilligungen werden von uns eher selten erteilt“.
Innerhalb von Ortsgebieten sind in den allermeisten Fällen die Gemeinden Straßenerhalter, bei denen die Erlaubnis einzuholen ist. Wer auf fremden Privatgrund Werbetafeln anbringt, hat ebenfalls mit Unbill zu rechnen, nämlich durch den Besitzer. Ein anderes häufiges Ärgernis: Werbebotschaften, die an Autos angebracht werden. Auch dafür ist eine Genehmigung erforderlich, sonst wird’s teuer.