In fünf Punkten wurde der Fohnsdorfer Bürgermeister Johann Straner Mitte März von der Staatsanwaltschaft angeklagt.  Das ist bekannt. Allerdings stand noch die Frage im Raum: Wird Straner Einspruch erheben oder nicht? Wird er nicht, wie die APA am 26. März berichtet. Straner: "Nach Rücksprache mit meinem Anwalt werden wir die Anklageschrift nicht beeinspruchen. Wir wollen das vor Gericht klären." Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht.