Es kann nicht so weitergehen. Die Frauen und Männer, die in der Pflege bei uns arbeiten, sind durch die neuen Tätigkeiten, die wegen des Ärztemangels in Richtung Pflege delegiert wurden, überlastet. Nicht nur zeitlich. Sie bekommen auch nicht adäquat dafür bezahlt“, empören sich Gernot Wallner und Isabella Lerchbaumer, die beiden Betriebsratsvorsitzenden der Standorte Leoben/Eisenerz und Bruck des LKH Hochsteiermark.
Grund für die Aufregung ist Paragraf 15 im Gesundheits- und Krankenpflegesetz, wo es um „Mitverantwortliche Tätigkeitsbereiche“ beim Pflegepersonal geht. Ein Hauptpunkt dabei ist, dass diplomierte Pflegerinnen und Pfleger auch auf ärztliche Anordnung hin, Blutabnahmen durchführen. Dabei trägt der Arzt die Verantwortung für die Anordnung, die Angehörigen des gehobenen Pflegedienstes die Verantwortung der Durchführung. „Es sind beispielsweise zeitlich drei Minuten pro Blutabnahme anberaumt. Das ist aber von Fall zu Fall verschieden“, erzählen die beiden diplomierten Gesundheits- und Krankenschwestern Kerstin Maier und Claudia Prettner. Es bliebe nicht nur bei den Abnahmen, auch Infusionen legen, Katheder und Sonden setzen würden unter diese Mitverwendung fallen.