Das strenge Buschenschankgesetz wird befristet gelockert: Nach enormen Schäden durch Frost und Schnee Ende April soll es steirischen Winzern erlaubt sein, Trauben aus anderen Bundesländer zuzukaufen.
Das strenge Buschenschankgesetz wird befristet gelockert: Nach enormen Schäden durch Frost und Schnee Ende April soll es steirischen Winzern erlaubt sein, Trauben aus anderen Bundesländer zuzukaufen.
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