Still und leise hat die Steiermark am Dienstag einen Gesetzesentwurf für die Grundversorgung neu eingebracht. Also ein neues Regelwerk für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylwerber. Anlass? "Anpassungen im Fremdenrecht und Präzisierungen infolge von EU-Vorgaben", heißt es im Landhaus trocken. Mehrkosten? Kaum.