Ungeniert wird Passanten im Grazer Stadtpark „Gras“ angeboten. Vor Gericht jedoch landen die Drogenverkäufer seit einer Gesetzesnovelle zu Jahresbeginn bloß selten. Nicht die Entkriminalisierung, sondern „die Häfn zu leeren, lautet das Ziel“, ätzt man am Straflandesgericht Graz. Nach Exzessen – vor allem in Wien – hat der Gesetzgeber am Donnerstag doch das Suchtmittelgesetz geändert. Ab 1. Juni drohen jenen bis zu zwei Jahre Haft, die in „Öffis“, in „einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlage“, auf „einer öffentlichen Verkehrsfläche, in einem öffentlichen Gebäude“ oder an „einem allgemein zugänglichen Ort“ mit Drogen handeln. Problem gelöst?