Beim Landesgericht Wien hat man die Ruhe weg: Die Anklageschrift im Verfahren mit der Aktenzahl 125 HV 150 / 15 T ist rechtskräftig. Aber: „Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest, und es kann auch nicht gesagt werden, für wann die Ausschreibung wahrscheinlich erfolgen wird.“