War der Amok-Fahrer von Graz zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig oder nicht? Von diesem Urteil hängt die Art der Anklage im Fall Alen R. ab. Der erste beauftragte Gutachter war bekanntlich zum Schluss gekommen, dass der 26-Jährige, der bei seiner Amok-Fahrt durch die Grazer Innenstadt am 20. Juni drei Menschen tötete und Dutzende zum Teil schwer verletzte, voll zurechnungsfähig war. Wie die Staatsanwaltschaft Graz bestätigt, kommt der zweite von ihr beauftragte Gutachter zum gegenteiligen Ergebnis. Demnach sei Alen R. Zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen.