Aus jedem der vier Wahlkreise 200 Unterstützungserklärungen müssen jene steirischen Listen servieren, die noch nicht im Landtag vertreten sind, aber bei der Wahl am 31. Mai antreten wollen.
Jede Unterschrift hat persönlich, mit Ausweis und vor einem Beamten jener Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat, zu erfolgen – kein Leichtes, wie Wahlkämpfer nur bestätigen können.