1.Woran hat sich die Polizei bei einer Verfolgungsjagd wie zuletzt in Graz zu halten?
ANTWORT: Im Einsatzfall – also mit Folgetonhorn und/oder Blaulicht – ist die Polizei natürlich von der Straßenverkehrsordnung ausgenommen. Andernfalls „würde man sich ja strafbar machen. Und ein Nachkommen wäre nicht möglich“, erläutert Manfred Prasch, der stellvertretende Leiter der Landesverkehrsabteilung Steiermark.