Wie für Bischöfe vorgesehen, beantragte auch Egon Kapellari zu seinem 75. Geburtstag 2011, von seinem "Amt entpflichtet" zu werden. Damals stimmte Rom zu - mit der Einschränkung "nunc pro tunc", also jetzt für später. Es bat Kapellari, zwei Jahre anzuhängen. Am Samstag läuft diese Frist nun ab. Was das für die Diözese Graz-Seckau bedeutet, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. "Das weitere Prozedere wird üblicherweise im römischen Dekret festgelegt", erklärt Kirchenrechtler Franz Hasenhütl.