Der Mann ging auf den Lenker los, versetzte ihm Fußtritte und soll mit einem Messer in der Hand auf seinen Kontrahenten losgegangen sein.Der Kontrahent konnte den Stich abwehren und blieb unverletzt, trotzdem klagte die Staatsanwaltschaft Mordversuch an. Bei der Verhandlung am Montag in Graz fühlte sich der Angeklagte nicht schuldig. Ein Jahr unbedingte Haft hat am Nachmittag schließlich das nicht rechtskräftige Urteil gelautet. Die Geschworenen befanden, es handle sich um schwere Körperverletzung, nicht um Mordversuch.