GRAZ. Cathrin Rohrbacher versteht die Welt nicht mehr. Die Grazer Tankstellenpächterin hatte per Inserat personelle Verstärkung gesucht. "Tankstellenmitarbeiter/in mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen und Auto" hieß es in der Stellenanzeige. Statt Bewerbungen bekam sie vier Monate später ein Schreiben des Magistrat Graz, Referat für Strafen. Rohrbacher habe "gegen das normierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung verstoßen", heißt es in dem Bescheid mit Verweis auf die Paragrafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes.