"Offensichtlich suchte man in Graz in den vergangenen fünf Monaten nach einem formalen Fehler, um das Urteil gegen Uwe Scheuch aufheben zu können, gleichzeitig wollte man aber ja kein inhaltliches Wort verlieren", kommentiert ein prominenter Kärntner Jurist das Aufhebungsurteil des Oberlandesgerichts Graz. Denn so genau, wie der Grazer Richtersenat das "Überraschungsverbot" auslegte, tat es in den letzten Jahren nicht einmal der Oberste Gerichtshof selbst. Nun steht in der "Part of the game"-Affäre des Kärntner FPK-Chefs wieder alles bei null. Zumindest fast. Die Anklage gegen Uwe Scheuch ist nach wie vor aufrecht - mit der Gefahr für ihn, neuerlich zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden. Im ersten Prozess hatte ihn der Klagenfurter Richter Christian Liebhauser-Karl wegen des "Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger" verurteilt.