BRÜSSEL, GRAZ. Die Erregung darüber, dass Slowenien uns die Bezeichnung "Krainer Wurst" gewissermaßen wegnehmen will, scheint verfrüht zu sein, ganz vom Tisch ist die Angelegenheit aber nicht. Denn die zuständigen Stellen in Laibach (Ljubljana) haben bei der EU zwar nur für den Namen "Krajnska Klobasa" die Aufnahme in das Verzeichnis der geschützten geografischen Angaben (ggA) beantragt. Slowenien könnte aber verlangen, dass der Schutz auch auf Übersetzungen des Begriffes oder ähnlich lautende Bezeichnungen (Evokationen) ausgedehnt wird. Ob die Bezeichnung "Krainer Wurst" tatsächlich die Übersetzung von "Krajnska Klobasa" ist oder eine Evokation, ist offen. Denkbar ist beispielsweise, dass sich die steirische "Krainer" in dem Verfahren als eine Art Einzigartigkeit entpuppt, die sich ausreichend von der slowenischen unterscheidet und so deren ggA-Schutz nicht in die Quere kommt.