Der politische Hintergrund wurde in diesem Prozess immer wieder angesprochen. Wegen ihrer Naziparolen und anderer Delikte gegen das Verbotsgesetz steht ein Teil der Angeklagten aber erst im Mai vor einem Grazer Schöffengericht. Richter Raimund Frei hat im aktuellen Verfahren nur über die Gewaltdelikte entschieden: schwere, gemeinschaftlich begangene Körperverletzung und schwere absichtliche Körperverletzung in einem Grazer Innenstadtlokal und beim Public Viewing im Pfauengarten. Und er hat exemplarische Urteile gefällt.