Aus Rücksicht auf die Luftgüte wird es das nächste Osterfest auf Sparflamme: In der steirischen Landeshauptstadt sind Osterfeuer ausnahmslos verboten, in einigen Gemeinden im Großraum Graz und Leibnitz ist jeweils nur ein Brauchtumsfeuer gestattet, anderswo darf es ausschließlich von Karsamstag zwischen 15 bis Ostersonntag 3 Uhr brennen (siehe rechts). Ansonsten drohen Strafen von bis zu 3630 Euro.