Fasching bedeutet nicht Narrenfreiheit bei der Kostümwahl. Darauf machte der Rechtsschutzspezialist D.A.S. am Mittwoch in einer Aussendung aufmerksam. Beim Verstoß gegen gesetzlich verbotene Verkleidungen oder Verletzung des "öffentlichen Anstands" können Strafen bis zu 2.000 Euro drohen.