Der Spruch des Verwaltungsgerichtshofes kam aufgrund der vorangegangenen Entscheidungen über das Schicksal anderer Gemeinden nicht überraschend, wobei in Weißenbach bei Liezen dennoch bis zur letzten Minute gehofft wurde. In der Begründung des Höchstgerichtes wird auf die negative Bevölkerung in Weißenbach und Liezen verwiesen. Außerdem wird angeführt, dass dert Gemeindehaushalt in den vergangenen Jahren laufend Abgänge produziert habe. Und: Die zwei Gemeinden seien räumlich und funktionell bereits eng miteinander verflochten.