Niedergelassene Vertragsärzte sind künftig verpflichtet, verordnete Medikamente zu speichern. Der Patient bekommt aber zumindest vorerst weiterhin ein auf Papier ausgestelltes Rezept, mit dem er zur Apotheke geht. Durch Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Arzneimittel in der E-Medikationsliste speichern. Nach einem Jahr werden die Daten automatisch gelöscht.