Auch wenn der 25-Jährige seine Absichten vor Richter Martin Wolf zu verharmlosen versuchte - an seiner Schuld bestand kein Zweifel und er war auch geständig. Das vermeintliche Opfer wurde von der Polizei erwischt, als es die nahe des angeblichen Tatorts in einem Wald versteckte Beute abholen wollte. Der Mann gestand und nannte Geldnot wegen seiner Schulden als Motiv. Er wurde wegen  Vortäuschung einer Straftat und Veruntreuung zu einem Jahr bedingt verurteilt (nicht rechtskräftig).