Im Jahr 2014 hat der Hobby-Weinbauer einen Rodungsbescheid erhalten. Grund: Er soll in seinem Weingarten (rund 1700 m²) die nicht zugelassene Isabellatraube angebaut haben.
Im Jahr 2014 hat der Hobby-Weinbauer einen Rodungsbescheid erhalten. Grund: Er soll in seinem Weingarten (rund 1700 m²) die nicht zugelassene Isabellatraube angebaut haben.
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