Da hat sich Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach verspekuliert: Er wollte eine Fußfessel, doch er bekam keine. Zuerst lehnte die Justizanstalt Klagenfurt seinen Antrag auf „elektronisch überwachten Hausarrest“ ab. Daraufhin brachte er Beschwerde ein. Nun hat auch das Landesgericht Graz den Antrag von Auer-Welsbach abgelehnt. Somit darf er nicht mit Fußfessel nach Kärnten siedeln – vorerst: Eine Beschwerdemöglichkeit bleibt ihm noch.