Verhandelt wurde heute Dienstag am Landesgericht Graz wegen des Delikts des versuchten Mordes.  Für die Täterin ging es aber nicht um eine langjährige oder gar lebenslange Haftstrafe, sondern um eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. Die 48-jährige Weststeirerin war nämlich zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig.