GRAZ. Es gibt eine Vollstreckungsverordnung der Europäischen Union, es besteht eine Richtlinie für Fahrzeughalter-Datenaustausch in 18 Ländern: Dennoch ist die Strafverfolgung von Ausländern, die in Österreich eine Verkehrsübertretung begehen, nur bedingt oder gar nicht möglich. Viele Temposünder können nicht verfolgt werden, weil die jeweiligen Staaten nicht mittun.
Reibungslos scheint die Strafverfolgung bei Verkehrsdelikten nur zwischen Österreich und Deutschland zu funktionieren. Slowenien sei auch sehr bemüht, weiß Gertrude Pfingstl, Bereichsleiterin für Strafwesen in der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung.