Noch ist kein Gras über die Aufregung rund um die Registrierkassenpflicht gewachsen, schon sorgt die Erhöhung der Umsatzsteuer auf Blumen und lebende Pflanzen für botanische Verwirrung: „Es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum bei Topfkräutern drei verschiedene Steuerklassen zur Anwendung kommen“, empört sich Ferdinand Lienhart, Obmann der steirischen Gärtner und Baumschulen. Denn bei Kräutern kann der Steuersatz von 10, 13 oder 20 Prozent gelten, bei Gemüsejungpflanzen jener von 10 oder 13 Prozent. Bei Letzteren spielt es eine Rolle, ob die ganze Pflanze oder nur die Früchte verzehrt werden.