Ein Ehepaar mit drei Kindern zieht von Oberösterreich in die Steiermark und nimmt einen Bauernhof in Betrieb. Es kommt zu Gewalt in der Familie, zuerst an der Frau, später auch an den Kindern. Der Bauer prügelt auf seine Familie ein. Irgendwann verständigt eine Nachbarin die Polizei. Gegen den Gewalttäter wird ein Betretungsverbot verhängt. Dann eine sechs Monate dauernde Wegweisung. Schließlich verspricht der Landwirt, seiner Familie nichts mehr zu tun. Er darf wieder nach Hause. „Doch es folgt eine Spirale der Gewalt, nicht nur körperlicher Gewalt, sondern auch psychischer“, weiß Juristin Marion Egger vom Gewaltschutzzentrum.