Beim Prozess wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs rund um "Toni's Freilandeier"  fielen am Donnerstag die Urteile: 22 Monate bedingt für Hubmann, für den Zweit- und Drittangeklagten je 17 Monate, der vierte Angeklagte fasste 14 Monate aus. Alle Strafen sind bedingt und nicht rechtskräftig. Nach der ausführlichen Urteilsbegründung durch Richterin Barbara Grundbichler hat die Staatsanwaltschaft Berufung hinsichtlich der Strafhöhe angemeldet. Die Verteidigung von Toni Hubmann und zwei seiner ebenfalls angeklagten Mitarbeiter kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der ehemalige Produktionsleiter bat um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.