Der 21. November 2008 war ein Tag, an dem sich das Leben von Jürgen Pinter grundlegend geändert hat. Der Kärntner Langläufer wurde vom Internationalen Sportgerichtshof wegen Nutzung einer verbotenen Methode für vier Jahre - rückwirkend ab 1. März 2006 - gesperrt. Das Bittere daran: Doping wurde Pinter nie nachgewiesen.