Der Ehrenbeleidigungsprozess rund um den ehemaligen ÖSV-Langlauftrainer Walter Mayer ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht zum zweiten Mal vertagt worden - und zwar auf den 8. Mai. Von Mayers Anwalt wurde die Einvernahme von fünf weiteren Zeugen beantragt, darunter dessen Sohn Marc Mayer, der früher selbst Langläufer war. Mayer hatte einen früheren Servicemann des Skiverbandes auf 10.000 Euro verklagt. Er bezichtigte den Beklagten, ihn durch unwahre Aussagen in seiner Ehre verletzt zu haben.

Der ÖSV-Servicemann hatte unter anderem vor der "SoKo Doping" und im Strafprozess im Sommer des Vorjahres gegen Mayer am Wiener Landesgericht als Zeuge angegeben, gesehen zu haben, dass der frühere Trainer während der Olympischen Winterspiele im Jahr 2002 in Salt Lake City dem Langläufer Christian Hoffmann in einem Container vor dem Staffelbewerb der Herren eine Infusion verabreicht habe.

Am Mittwoch sagten einige von der Verteidigung beantragte Zeugen vor Gericht aus, darunter die ehemaligen Skilangläufer Michail Botwinov, Alexander Marent und Gerhard Urain sowie Mayers Ehefrau Gerlinde Mayer, die bei den Olympischen Spielen als Köchin vor Ort war. Sie alle gaben an, nichts von dem angeblichen Vorfall bemerkt zu haben. Es sei angesichts der strengen Sicherheitsvorkehrungen "völlig unmöglich" gewesen, eine derartige Infusion hineinzuschmuggeln, erklärten sie unisono. Hoffmann bestritt den Vorfall aber ebenfalls vehement. Der Container sei zudem immer offen gewesen und ständig seien Leute aus- und eingegangen.

Türe versperrt, Jalousien heruntergezogen

Der auch als Zeuge geladene Bruder des Beklagten, in Salt Lake City als Servicemann der japanischen nordischen Kombinierer tätig, erklärte hingegen, er habe einen Container der Österreicher in der Früh vor dem Wettkampf versperrt vorgefunden. Dies sei zu dieser Zeit "in der Branche völlig untypisch" gewesen. Die Jalousien seien heruntergezogen gewesen, er habe geklopft, doch niemand habe ihm geöffnet. Später habe ihm sein Bruder, den er damals besuchen wollte, davon berichtet, dass er gesehen habe, wie Mayer dem am Boden liegenden Hoffmann die Infusion verabreicht habe. "Mein Bruder hat gesagt, dass ich das ja für mich behalten soll. Es sei schließlich auch unangenehm für ihn", meinte der Zeuge.

Der frühere ÖSV-Langlaufdirektor war im August 2011 am Wiener Straflandesgericht wegen zahlreicher Verstöße nach dem Anti-Doping-Gesetz und dem Arzneimittelgesetz zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, drei davon unbedingt. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, da Mayers Rechtsvertreter gegen dieses Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet haben. Auch die Staatsanwaltschaft Wien hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, weil Mayer ihrer Ansicht nach eine höhere Strafe verdiene.