Satte sieben Jahre köchelt das GAK-Verfahren bereits, nun dreht ein Beschuldigter die Regler voll auf: Peter Svetits klagt die Republik, fordert 70.000 Euro Schadenersatz für acht Tage Untersuchungshaft. Diese ist bekanntlich im Nachhinein für rechtswidrig erklärt worden. Bis heute soll der "Fußballverrückte" (Eigendefinition) an den (finanziellen) Folgen leiden. Und das zivilrechtliche könnte noch Schatten auf das strafrechtliche Verfahren werfen: Nicht wenige Verteidiger hoffen, dass an den GAK-Ermittlern "etwas picken bleibt". Zum zivilrechtlichen Verfahren wollte die Staatsanwaltschaft Graz keine Stellungnahme abgeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.