Gemäß einer Novelle zum Mutterschutz bzw. Väterkarenzgesetz ist für eine Elternteilzeit jetzt auch Voraussetzung, dass die Arbeitszeit um zumindest 20 % reduziert wird und es müssen mindestens 12 Stunden geleistet werden. Bisher war es möglich, die Arbeitszeit um eine Stunde zu reduzieren bzw. überhaupt nur z. B. fünf Stunden pro Woche zu arbeiten, dann lag eine geschützte Elternteilzeit vor.

Bernadette Pöchheim von der AK erklärt: „Diese Änderung gilt nur für Geburten ab 1. Jänner 2016!“ Alle Eltern, deren Kinder zuvor geboren wurden, sind nicht betroffen; sie können die Elternteilzeit zu den alten Bestimmungen beanspruchen.

Auch Dauerpflegeeltern haben nun einen Rechtsanspruch auch Karenz bzw. Elternteilzeit haben.