„Bei Eigenheimen - hier kann kein Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten nach dem Mietrechtsgesetz in Abzug gebracht werden – wurde bis Sommer 2015 eine Eigenheimpauschale von 105,38 Euro abgezogen“, schickt Doris Vogelsinger, die Leiterin der GIS-Rechtsabteilung, voraus.

Bestimmung aufgehoben

Seit 3. Juli 2015 dürfe laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) diese Pauschale nicht mehr abgezogen werden. Der Grund dafür: Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen in der Fernmelde-Gebührenordnung wurden aufgehoben; dem Gesetzgeber bis Ende August Zeit zur Sanierung eingeräumt. Kritisiert haben die Höchstrichter im Wesentlichen die Ungleichbehandlung zwischen Mietern, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen und anderen, „die vom Gesetzgeber ebenfalls einem mieterschützenden Regime unterstellt wurden, so namentlich im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz“. „Deshalb ist die GIS an die Entscheidung des VfGH gebunden und kann die Eigenheimpauschale derzeit nicht in Abzug bringen“, bedauert Vogelsinger. Wie genau und in welcher Weise sich die Reparatur der Durchführungsbestimmungen auf Eigenheimbesitzer mit kleinem Einkommen auswirken werden, ist derzeit noch nicht absehbar.