Eine Pannenweste im Auto mitzuhaben ist Pflicht. Was ist aber wenn auf der Autobahn oder Bundesstraße zwei im Auto sitzen, das eine Panne hat? Darf dann die zweite Person ohne Pannenweste aussteigen?

ANTWORT: Dazu erklären die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz: Warnkleidung muss man in den in § 102 Absatz 10 Kraftfahrzeuggesetz geregelten Fällen tragen. Der Lenker muss diese Warnkleidung beim Aufstellen der Warneinrichtung oder wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, anziehen. Die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Warnkleidung trifft nur den Lenker eines Kraftfahrzeuges. Andere mitfahrende Personen, die z. B. bei einer Panne das Kraftfahrzeug verlassen, müssen keine Warnkleidung tragen. Das heißt, man muss nur für den Kraftfahrzeuglenker eine Warnkleidung mitführen. Abgesehen von einer Strafe empfiehlt sich das Tragen aber aus Sicherheitsgründen! Diese Regelung ist in verschiedenen europäischen Ländern im Detail unterschiedlich. Es ist deshalb ratsam, sich vor Auslandsreisen genau über die Vorschriften im jeweiligen Staat zu informieren. In Tschechien beispielsweise muss für jeden Mitfahrer eine entsprechende Warnweste vorhanden sein.