Ich arbeite als Außendienstmitarbeiterin, mache Schulungen, lanciere neue Produkte und betreue Filialen. Da die meisten Kurseinsätze in Wien waren und dort viele Touristen sind, habe ich den Kurs „Business Conversation“ besucht. Sind die Kosten des Englischkurses absetzbar?

ANTWORT: Dazu erklärt Bernhard Koller von der Arbeiterkammer: Fortbildungskosten dienen dazu, im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben. Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient. Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen sind Werbungskosten, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den ausgeübten oder verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist.
Wurden berufsspezifische Sprachkenntnisse (z. B. Fachvokabular) vermittelt oder auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten Beruf Sprachkenntnisse erworben (z. B. Grundkenntnisse für eine Tätigkeit als Kellnerin, Sekretärin, Telefonistin, Verkäuferin etc.), stellen diese Kosten Werbungskosten dar und sind steuerlich absetzbar.
Der Name „Business Conversation“ lässt vermuten, dass der Kurs an Teilnehmer gerichtet war, die ihre Sprachkenntnisse für geschäftliche bzw. berufliche Zwecke verbessern wollten. Es ist damit von einer beruflichen Fortbildung auszugehen.