Wenn ich mit meinen Winterreifen, deren Profiltiefe ausreichend ist, den Sommer durchfahre, kann ich bei einem Unfall eine Teilschuld bekommen wegen längeren Bremswegs oder dergleichen?

ANTWORT: Seit Kurzem ist in Österreich die situationsabhängige Winterreifenpflicht (sie gilt vom 1. November bis zum 15. April) wieder aufgehoben. Bei steigenden Temperaturen ist ein Wechsel sehr zu empfehlen. Zur konkreten Anfrage erklären die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz: Fahrtechnikexperten raten von der Verwendung von Winterreifen im Sommer ab, unter anderem deshalb, weil Winterreifen bei hohen Temperaturen weniger Brems- oder Seitenführungskräfte übertragen. Dadurch steigt natürlich auch die Unfallgefahr! Bei einem Verkehrsunfall und für die Bewertung der Schuldfrage kommt es darauf an, ob die Verwendung der Winterreifen im konkreten Fall ursächlich für den Unfall war. Dazu ein Beispiel: Durch die Winterreifen kommt es zu einem verlängerten Bremsweg und dadurch ist der Unfall überhaupt erst passiert. Ist dies der Fall, wirkt sich das auf das Verschulden aus, eine Teilschuld oder sogar alleiniges Verschulden (immer abhängig vom jeweiligen Fall) ist somit möglich.