In letzter Zeit hört man wieder häufiger von Firmen, die in die Pleite schlittern. Was können Arbeitnehmer in einem solchen Fall tun, damit sie nicht um ihr Geld umfallen?

ANTWORT: Als erste Hilfe und erste Anlaufstelle im Insolvenzfall einer Firma wurde von Gewerkschaft und Arbeiterkammer der „Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) ins Leben gerufen. Die Experten der Arbeiterkammer erklären: Die Arbeiterkammer bietet kostenlose Beratung und Vertretung durch den ISA an. Der ISA berät Arbeitnehmer über die Auswirkungen der Arbeitgeberinsolvenz auf das Arbeitsverhältnis. Er berät auch über die rechtliche Situation bei Weiterbeschäftigung im insolventen Unternehmen und über die Möglichkeiten der Auflösung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz. Die Vertretung durch den ISA umfasst die Berechnung der offenen Forderungen (nach den vorhandenen Unterlagen bzw. Angaben der Arbeitnehmer). Der ISA übernimmt die Anmeldung der Arbeitnehmerforderungen im gerichtlichen Insolvenzverfahren und die Antragstellung für das Insolvenz-Entgelt. Der ISA interveniert in diesem Zusammenhang auch bei Insolvenzverwaltern, Arbeitgebern und Behörden.
Die Vertretung kann nur für Arbeitnehmer übernommen werden, die Mitglieder von Arbeiterkammer oder Gewerkschaft sind. Die Vertretung ist kostenlos.
Der ISA unterstützt das Insolvenzverfahren durch Information und Koordination der Arbeitnehmergläubiger, Beratung der Lohnverrechnung des Insolvenzverwalters, einheitliche und standardisierte Forderungsanmeldung und das Bemühen um außergerichtliche Einigungen und Mitarbeit in Gläubigerausschüssen.