Ich mache mir Sorgen um meinen Job. Deshalb gehe ich auch dann arbeiten, wenn ich mich nicht ganz gesund fühle. Mein Freund behauptet, ich solle mir nichts antun: Während des Krankenstands könnte ich sowieso nicht gekündigt werden. Stimmt das?

ANTWORT: Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum: Krankheit schützt vor Kündigung leider nicht! Die Experten der Arbeiterkammer erklären: Arbeitnehmer sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen viele Arbeitnehmer auch krank arbeiten. Arbeitnehmer können während des Krankenstandes vom Arbeitgeber gekündigt werden. Es sind die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und Kündigungstermine einzuhalten.

Der Arbeitgeber erspart sich dadurch aber nichts, da er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bei Kündigung im Krankenstand den Krankenstand bezahlen muss, soweit der Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Um diese Bestimmung zu umgehen, werden in der Praxis den Arbeitnehmern sehr oft einvernehmliche Lösungen angeboten, da hier mit dem Ende des Dienstverhältnisses die Zahlungspflicht des Arbeitgebers für den Krankenstand endet.

Arbeitnehmer erhalten zwar bei einvernehmlicher Lösung sofort Krankengeld von der Krankenkasse, dieses ist jedoch kein voller Lohnersatz, sondern es gibt zwei Stufen: Bis zum 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung gibt's 50 % der Bemessungsgrundlage (da sind die Sonderzahlungen schon eingerechnet), danach 60 % der Bemessungsgrundlage. Die AK rät daher von einvernehmlichen Lösungen im Krankenstand ab, da der Arbeitnehmer hier finanziell immer schlechter gestellt ist.