Mich regt das total auf!“, wandte sich ein empörter Leser an den Ombudsmann. SMS-Betrüger, die auf Facebook ihr Unwesen treiben, waren es, die den Mann so empörten bzw. die Telekom-Unternehmen, die aus seiner Sicht mitschuld sind an der Abzocke der Konsumenten. „Wie kann es sein, dass ein Netzanbieter so etwas zulässt? Wahrscheinlich profitieren sie selber von solchen Betrügereien, weil sie gar nicht wollen, dass diese SMS abgestellt werden!“, ärgerte sich der Mann. „Eine Zahlungspflicht des Kunden gegenüber dem Netzbetreiber besteht diesbezüglich nicht“, zeigt Ulrike Docekal vom VKI die Rechtslage auf. „Konsumenten müssen innerhalb von drei Monaten ab Erhalt bzw. Abrufbarkeit (im Internet) der Rechnung einen Einspruch beim Anbieter machen!“, weist Maria Wollesberger-Linder auf die wichtigste Abwehrmaßnahme hin. Führe das nicht zum gewünschten Erfolg, könne man sich an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wenden (www.rtr.at).

Informationspflicht

„Aus unserer Sicht stehen auch die Betreiber von Kommunikationsdiensten in der Pflicht. Diese bieten die Bezahlplattformen an und gestalten sie. Es sollte eine Verpflichtung sein, diese Plattformen betrugsresistent zu machen und Kunden im Einzelfall eine Unterstützung (Ausbuchen des betroffenen Betrages etc.) zukommen zu lassen. Ebenso ist eine Informationsverpflichtung abzuleiten“, sieht Daniela Andreasch von der RTR aber eine Verantwortung der Handyfirmen.

Schutz der Privatsphäre

Für den Experten sind aber Mehrwert-SMS nicht das alleinige Problem, sondern auch der fehlende Privatsphärenschutz auf Facebook. „Dadurch wird es Verbrechern ermöglicht, fremde Identitäten zu kopieren und Facebook-Freunde in deren Namen zu kontaktieren“, so Behrens.