Laut Gesetz hat eine Bank zu prüfen, ob ein Sparverein ein Risiko auf Geldwäsche darstellt. Das habe ich als Vereinskassier zur Not noch akzeptiert!“, wandte sich ein Leser an den Ombudsmann. „Doch jetzt steht noch dabei, die Bank muss beurteilen, ob er ein Risiko als Terrorismusfinanzierer darstellt! In meinen Augen ist das eine bodenlose Gemeinheit und Frechheit!“ , ärgerte sich der Mann und bat: „Vielleicht können Sie das öffentlich anprangern und die Regierung auffordern, das Wort Terrorismusfinanzierung aus dem Gesetz zu streichen.“ Dem folgte die Ankündigung: „Wenn diese Bezeichnung bleibt, löse ich den Sparverein auf!“

Eine Ausnahme

Das hätte für viele Sparvereine aufgrund des bürokratischen Aufwandes das Aus bedeutet. Die Finanzmarktaufsicht hat allerdings eine Verordnung erlassen, nach der unter gewissen Voraussetzungen nach wie vor ein Organ des Vereins die Identifizierung der Mitglieder eines Sparvereins anhand einer der Bank auszufolgenden Liste vornehmen kann, die Namen, Geburtsdaten und Adressen der Mitglieder enthält“, erklärte uns Konsumentenschützer Rainer Seewann von der Arbeiterkammer. Außerdem dürfe der von einem Sparvereinsmitglied eingezahlte Betrag 1500 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

Schwarze Liste

„Ich verstehe die Verärgerung Ihres Lesers und kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Sparverein eine taugliche Institution für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ist“, meinte Seewann, der aber nicht glaubt, dass Österreich mit seinen Regeln zur Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfung hinter EU-Standards zurückfallen will und diese Bestimmung aus dem Gesetz streichen oder abschwächen werde. Österreich sei ja bereits in der Vergangenheit gedroht worden, es auf eine schwarze Liste mit jenen Staaten zu setzen, die die Geldwäscherichtlinien nicht so genau nehmen. „Dies würde schwere wirtschaftliche Konsequenzen für Österreich bedeuten“, ist Seewann überzeugt.