Meine Frau und ich haben vor Kurzem geheiratet. Es wurden einige Fotos von diesem für uns wichtigen Ereignis gemacht. Die Bilder wurden nicht mit einer Digitalkamera, sondern mit einer älteren Kamera, also mit Filmen, geschossen“, berichtete ein Leser. Seine Frau habe die insgesamt acht Filme bei einer „dm“-Filiale zur Bearbeitung abgegeben. Danach seien weder die abgegebenen Filme noch die entwickelten Fotos wieder aufgetaucht. „Die Mitarbeiter der Filiale meinten zu meiner Frau, dass die Filme vermutlich verschwunden sind, man aber nicht feststellen könnte, wohin. Natürlich sind wir verzweifelt, denn für uns und unsere Kinder und alle anderen Angehörigen sind das die einzigen Erinnerungen an unsere Hochzeit, das wäre sehr bitter, wenn alles verschwunden wäre“, erzählt der frisch Vermählte und fragt sich, ob ihm nicht wenigstens eine Entschädigung zustehe.

Sphärentheorie

„Bei der Herstellung der Bilder durch ,dm‘ handelt es sich um einen Werkvertrag, bei welchem generell ein bestimmter Erfolg geschuldet wird. Sollte das Werk nicht zustande kommen, gilt die sogenannte Sphärentheorie, wonach derjenige das Unterbleiben zu verantworten hat, in dessen Sphäre der Grund für das Unterbleiben liegt“, erklärt die Leiterin der AK-Konsumentenschutzabteilung, Bettina Schrittwieser. Der Konsument müsse natürlich kein Entgelt zahlen. Es stehe ihm ein Schadenersatzanspruch für die Filme gemessen nach deren Wert zu. „Für den immateriellen Schaden steht ihm kein Ersatz zu, da ideelle Schäden nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden können. So tragisch und unglücklich die Umstände auch sind, im konkreten Fall ist eine solche Ausnahme leider nicht gegeben“, erklärte die Juristin. „Wir bedauern die Situation zutiefst und haben Verständnis, dass dies für die Betroffenen ein sehr großer Verlust ist. Wir haben einen umfassenden Suchauftrag gestartet, die Filme sind leider nicht auffindbar“, berichtete Katharina Schmiedjell von „dm“ auf unsere Anfrage.

Kulanz

Dem Kunden wurde „aus Kulanz“ eine Entschädigung von insgesamt 80 Euro angeboten, um den materiellen Verlust auszugleichen. Den persönlichen Wert könne „dm“ leider nicht ersetzen. „Bei Verlust eines Auftrags übernimmt ,dm‘ keine Haftung, darauf weisen wir unsere Kunden auch ausdrücklich auf der Auftragstasche hin“, wurde der Kleinen Zeitung erklärt.

Happy End

Dann fand die fatale Geschichte um die Hochzeitsfotos aber doch noch ein Happy End: „ Die Bilder sind in der Vorwoche in der Filiale plötzlich aufgetaucht“, berichtete unser erfreuter Leser.