Wir haben in unserer Eigentumswohnung die Fenster auf eigene Kosten ausgetauscht, weil das damals so beschlossen wurde. Jetzt heißt es plötzlich, der Austausch erfolge auf Kosten der Allgemeinheit. Wie bekomme ich jetzt meine Aufwendungen ersetzt?

ANTWORT: Dazu erklärt unsere Expertin Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Wenn ein Miteigentümer Aufwendungen gemacht hat, die die Eigentümergemeinschaft hätte machen müssen, steht ihm ein Ersatzanspruch gegen die Gemeinschaft zu. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, auf die Fassung eines Mehrheitsbeschlusses hinzuwirken, der eine Refundierung dieser Kosten an die einzelnen Eigentümer zum Inhalt hat. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass der Austausch der Fenster notwendig war. Sollte ein derartiger Mehrheitsbeschluss nicht zustande kommen und sich die Hausverwaltung weigern, die Kosten zu refundieren, könnte der aufgewendete Geldbetrag von der Eigentümergemeinschaft auch gerichtlich eingefordert werden. Ein Schadenersatzanspruch gegen die Hausverwaltung ist nur dann denkbar, wenn dieser Anspruch nicht erfolgreich geltend gemacht werden kann.