Unser Leser hat bei „Eurotours“ eine Kreuzfahrt gebucht, die ihn einmal rund ums Mittelmeer führte. Doch so schön man sich eine solche Seereise vorstellt, der Passagier war nicht zufrieden und beeinspruchte einige Mängel. „Aufgrund einer Fehlinformation im Reiseangebot sind mir Mehrkosten entstanden, welche ich schriftlich via Mail vom Veranstalter einforderte. Daneben machte ich eine angemessene Preisminderung wegen Reisemängeln geltend“, berichtet er. Die Hauptvorwürfe, die der unzufriedene Passagier vorbringt: „Auf unserer Reise wurde uns ein Betrag von 102 Euro auf unser Bordkonto gebucht, von dem wir nichts wussten!“ Dieses „Service-Entgelt“ sei beim Gesamtpreis im Buchungsvorgang nicht erwähnt worden. Die Reisenden hätten eine „vorzeitige Ausschiffung“ beantragt, wodurch die ursprünglich gebuchte Rückreise vom Ausgangshafen storniert werden musste. „Dafür wurden 100 Prozent Stornogebühr verrechnet!“, ärgerte sich der Mann.

Lange Wartezeiten

Und zu schlechter Letzt führte der unzufriedene Kunde an: „Zu den Essenszeiten waren die Restaurants hoffnungslos überfüllt, sodass enorme Wartezeiten an den Buffets und vor allem bei der Suche nach freien Tischen bestanden!“ Wir befragten den Reiseexperten der Arbeiterkammer, Herbert Erhart, der jedoch nach Durchsicht der Unterlagen „wenig Licht“ für eine erfolgsversprechende Intervention sah. „Auf das obligatorische Serviceentgelt in Höhe von 8,50 Euro pro Person und Tag wird unter der ,Bordinformation‘ und bei den ,weiteren Informationen‘ hingewiesen. Da dieses Entgelt nicht über das Reisebüro, sondern vor Ort über die Reederei verrechnet wird, braucht es auch beim Gesamtreisepreis nicht aufscheinen“, so der Jurist. Werde die Kreuzfahrt vorzeitig abgebrochen, verfalle der restliche Reisepreis. Laut vertraglich vereinbarten Stornosätzen betrage die Gebühr bei Stornierung ab dem 10 Tag vor Reiseantritt 100 Prozent. „Die Kosten für den Transfer verfallen damit auch!“, so Erhart. Und zu den Wartezeiten beim Essen erklärt der Experte: „Bei einem Kreuzfahrtschiff dieser Größe (3800 Passagiere) sind Wartezeiten bzw. die Essenseinnahme zusammen mit anderen Gästen an einem Tisch üblich und im Lichte der Judikatur (Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten) als Unannehmlichkeit hinzunehmen.