Zum Thema, wann man aus einer Mietwohnung frühestens ausziehen kann, hört man unterschiedlichste Zahlen. Wie viele Monate ist man jetzt wirklich gebunden? 15 oder 16 Monate?

ANTWORT: Immer wieder schließen Menschen Mietverträge ab und merken im Nachhinein, dass sie sich die Wohnung nicht leisten können. Oder es ändern sich die Lebensverhältnisse, man muss umziehen und aus der Mietwohnung wieder raus. Einigt man sich und bringt einen akzeptierten Nachmieter, ist alles möglich.

Kündigen

Bei Wohnungen im Bereich des Mietrechtsgesetzes gilt für befristete Mietverträge laut Christian Lechner von der Mietervereinigung: „Die Position des Mieters dahin gehend dahingehend gestärkt, dass Mieter nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig das Vertragsverhältnis aufkündigen können.

16 Monate

Wichtig für jeden Mieter ist zu wissen, dass man 16 Monate an einen befristeten Vertrag gebunden ist.“ Die 16 Monate setzen sich wie folgt zusammen: 12 Monate muss die Mietpartei in der Wohnung sein, um im 13. Monat den Vertrag kündigen zu können. Dann läuft die dreimonatige Kündigungsfrist (14., 15., 16. Monat) und erst am Monatsletzten des 16. Monats kann die Mietpartei die Wohnung verlassen.